Abgesehen davon, dass man Zahnversicherungen nicht einzeln, sondern nur in Kombination mit einem Sonderklasse- oder Privatarzttarif abschließen kann, sind die privaten Krankenversicherer auch keine Schönheitsversicherer. Jeder Eingriff muss medizinisch notwendig sein. Zähne bleichen oder verblenden lassen ist beispielsweise von keiner privaten Zusatzversicherung gedeckt. Ob sich der Zahntarif für eine Einzelperson oder eine Familie auszahlt, muss daher sehr genau überlegt werden, noch dazu ist es eine kostspielige Sache. Nur wegen der Zähne allein zahlt es sich jedenfalls nicht aus, Sonderklasse- beziehungsweise Arzttarif zu wählen.