Viele Patienten haben Angst vor den Schmerzen beim Bohren. Sie zu ertragen ist eigentlich auch überflüssig. Deshalb fragen fast alle Zahnärzte ihre Patienten, die zum ersten Mal in ihrer Praxis behandelt werden, ob sie zur Behandlung eine Spritze bekommen möchten. Und in diesem Moment zögern viele Patienten. "Ja, ist es denn besser mit einer Spritze behandelt zu werden, oder sollte man lieber die Finger davon lassen?"
Wie so häufig, gibt es auch für diese Frage keine allein richtige Entscheidung. Ganz einfach ist die Antwort für die Patienten, die auf keinen Fall Schmerzen bei der Behandlung erdulden möchten. Sie sollten auf die Betäubung nicht verzichten. Neben der dann schmerzfreien Behandlung - Voraussetzung ist, dass der Zahnarzt mit dem Beginn der Behandlung solange wartet, bis das Gebiet um den Zahn tief betäubt ist - können sie viel entspannter die von sehr vielen als unangenehm empfundene Zeit auf dem Zahnarztstuhl verbringen.
Hieraus ergeben sich für Behandler und Patient einige Vorteile:
Es gibt zwei Situationen, in denen die Speichelbildung besonders stark ist, ohne dass dies bewusst steuerbar wäre:
Wir alle kennen die Redensart - »Da läuft einem ja das Wasser im Munde zusammen« -, mit der wir unserer freudigen Erwartung Ausdruck verleihen, wenn eine besonders gut duftende und schmackhaft angerichtete Speise aufgetragen wird. Duft und appetitliches Aussehen von Speisen regen den Speichelfluss an.
Umgekehrt wird die Speichelbildung allerdings auch gesteigert, wenn wir etwas im Mund haben, was uns gar nicht bekommt. Einem Kind, das Sand in den Mund genommen hat, läuft der Speichel aus dem Mund, gerade so, als sollte der unangenehme Sand aus dem Mund herausgespült werden. Auch das Hantieren des Zahnarztes im Mund des Patienten ist unangenehm. Je deutlicher dies vom Patienten gefühlt wird - und dies ist nun mal eben ohne Spritze deutlicher zu spüren als mit Betäubung - desto stärker ist die vom Patienten nicht bewusst steuerbare Speichelausschüttung. Der Zahnarzt hat große Mühe, im Mund bzw. am zu behandelnden Zahn die Trockenheit herzustellen, die vorhanden sein muss, um z. B. eine gute Füllung zu legen. Dies sind einige der Probleme, die man mit Spritze meistens recht gut vermeiden kann.
Selbstverständlich haben Betäubungen auch ihre Nachteile:
Zu diesen Veränderungen - der Zahnarzt spricht von Symptomen -kommt es, da durch das Durchstechen des Blutgefäßes eine kleine Blutung in das umliegende Gewebe erfolgt. Es entsteht ein meist harmloser Bluterguss. Im Mund spürt man davon so lange nichts, wie dieses im Gewebe liegende Blut nicht unter Druck gerät. Aber genau das geschieht bei der Mundöffnung, wenn sich das Blut aus dem Gefäß in einen Kaumuskel ausgebreitet hat. Jedes Mal wenn der Muskel beim Mundöffnen gedehnt wird, stört das zwischen den Muskelfasern liegende Blut und führt zu Schmerzen. Da diese Schmerzen unangenehm sind und stärker werden, je weiter der Mund geöffnet wird, sträubt sich der Patient, den Mund soweit zu öffnen, wie dies eigentlich möglich wäre, was die eingeschränkte Mundöffnung erklärt. Abhängig von der Größe des Blutergusses dauert es zwischen fünf bis zehn Tage, bis die im Gewebe liegende
Blutmenge wegtransportiert und abgebaut ist. Genau so lange bereitet es dem Patienten auch Unannehmlichkeiten, den Mund weit zu öffnen.
Ganz allgemein lässt sich sagen, dass die Betäubung bei der Zahnbehandlung ein nicht völlig risikofreies Verfahren darstellt. Dennoch sind die Vorteile einer lokalen Betäubung so groß, dass es gerechtfertigt erscheint, sie jedem Patienten anzubieten. Dies gilt auch für herzkranke Patienten, bei denen der Zahnarzt mit Sicherheit durch besondere Vorsichtsmaßnahmen Sorge tragen muss, dass es durch die Betäubungsspritze nicht zu einem ungewollten Zwischenfall kommt.
Ein Patient zeichnet sich durch besonderes Verantwortungsbewußtsein aus, wenn er seinen Zahnarzt vor jeglicher Behandlung informiert, falls es zu einem früheren Zeitpunkt Probleme bei einer lokalen Betäubung im Mund- und Kieferbereich gegeben haben sollte. Auch sollte er daran denken, daß er nach einer lokalen Betäubung kein Verkehrsmittel lenkt.