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Schöne Zähne
Online-Ratgeber

Geld zurück vom Finanzamt

Teure Zahnbehandlungen hinterlassen meist trotzdem ein Loch - und zwar in der Geldbörse. Zur Behandlung dieser Lücke hat jeder Steuerzahler prinzipiell die Möglichkeit, die entstandenen Kosten als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend zu machen. Der Haken daran: Nicht unerhebliche Selbstbehalte, die von der Einkommenshöhe und der Familiensituation abhängen (siehe Tabelle).

Schon ab einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 14.600 Euro beträgt der Selbstbehalt zehn Prozent, ab 36.400 Euro gar zwölf Prozent. Bei einem Einkommen von 20.000 Euro wären das beispielsweise 2.000 Euro, nur die darüber hinausgehenden Kosten können steuermindernd geltend gemacht werden. Für Alleinverdiener (AV) und für jedes Kind gibt es immerhin Abschläge von jeweils einem Prozent.

Was, wenn man sich bei einer länger andauernden Behandlung die Teilkosten einfach auf eine Rechnung schreiben lässt? Das geht, allerdings: „Die Kosten müssen im betreffenden Kalenderjahr tatsächlich auch bezahlt worden sein, das Rechnungsdatum allein genügt nicht", erläutert Steuerberaterin Iris Kraft-Kinz, Partnerin bei Hübner & Hübner, „und das Finanzamt zahlt nur, wenn diese Kosten nicht schon von einer privaten oder der Sozialversicherung übernommen werden." Es ist aber möglich, beispielsweise in einem Jahr für dieses zu zahlen und auch schon eine Vorauszahlung fürs kommende Jahr zu leisten.

Die Selbstbehalte für außergewöhnliche Belastung

steuerpflichtiges Einkommen
Selbstbehalt
AV oder 1 Kind
AV + 1 Kind
AV + 2 Kinder
bis 7.300 Euro
6%
5%
4%
3%
7.300 bis 14.600 Euro
8%
7%
6%
5%
14.600 bis 36.400 Euro
10%
9%
8%
7%
ab 36.400 Euro
12%
11%
10%
9%

Heißer Tipp für Familien: Am günstigsten ist es, teure Behandlungen wie eine Komplettsanierung des Gebisses und die Zahnspangen für Kinder in ein und dasselbe Kalenderjahr zu legen, um die Grenzen für Selbstbehalte zu überschreiten.

Was wird anerkannt?

Beginnt man erst mit dem Belegesammeln, finden sich schnell zahlreiche Ausgaben, die geltend gemacht werden können. Wie sieht das bei Fahrten zum Arzt ins Ausland aus? In einem Fall entschied die Finanz, dass ein Steuerpflichtiger zwar die Zahnbehandlung im Ausland geltend machen kann, das Kilometergeld und das Taggeld allerdings nicht ansetzen darf. Als Grund wurde genannt, dass es ja auch bei uns gute Zahnärzte gibt und der Steuerpflichtige für die Behandlung nicht ins Ausland fahren müsse.

Wie sieht das nun bei Parodontitisbehandlungen samt Zahnspangen aus? „Vom Zahnarzt muss ein entsprechender Behandlungsbedarf festgestellt werden", so Mag. Monika Schuster-Kivalo, „damit der Finanzverwaltung klar dargelegt werden kann, dass ein triftiger medizinischer Grund vorliegt und die Zahnspange nicht aus kosmetischen Gründen erforderlich ist." Ein triftiger medizinischer Grund sollte sich finden lassen. „Das heißt, auch Erwachsene können die Zahnspange absetzen", so Mag. Kraft-Kinz abschließend.

Auch für die Kosten für Mundhygiene kriegt man in der Regel vom Finanzamt Geld zurück.

Tipp: Anstelle von Zahnprophylaxe empfiehlt es sich beispielsweise, vom Zahnarzt „Zahnsteinentfernung" auf die betreffende Rechnung schreiben zu lassen, um auf der sicheren Seite zu sein.