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Schöne Zähne
Online-Ratgeber

Zahnversicherungen bringen kaum etwas

ZahnversicherungAbgesehen davon, dass man Zahnversicherungen nicht einzeln, sondern nur in Kombination mit einem Sonderklasse- oder Privatarzttarif abschließen kann, sind die privaten Krankenversicherer auch keine Schönheitsversicherer. Jeder Eingriff muss medizinisch notwendig sein. Zähne bleichen oder verblenden lassen ist beispielsweise von keiner privaten Zusatzversicherung gedeckt. Ob sich der Zahntarif für eine Einzelperson oder eine Familie auszahlt, muss daher sehr genau überlegt werden, noch dazu ist es eine kostspielige Sache. Nur wegen der Zähne allein zahlt es sich jedenfalls nicht aus, Sonderklasse- beziehungsweise Arzttarif zu wählen.

Das leistet die Sozialversicherung

Das Gute vorweg: Unsere Krankenkassen stellen auch in Bezug auf die Zähne eine Art Grundversorgung sicher. Wer sich mit einer Teilprothese statt einer Brücke oder einer Amalgan- statt einer Keramikfüllung zufrieden gibt, muss dafür nicht in die eigene Tasche greifen.

Was die Zahnärzte an ihren Patienten behandeln, teilen die Krankenkassen in drei verschiedene Bereiche ein. „Es ist grundsätzlich zwischen Zahnbehandlung, Kieferregulierung und Zahnersatz zu unterscheiden", erläutert Jürgen Radics vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger.

„Die Leistungen sind in den Satzungen der Träger geregelt und daher je nachdem, wo man versichert ist, unterschiedlich." Unter Ersterem, der konservierend-chirurgischen Zahnbehandlung, versteht man vereinfacht gesagt die „alltäglichen" Zahnbehandlungen wie bohren, Plomben einsetzen, Zähne ziehen. Wirft man nun einen Blick auf die Honorartarife - diese gelten übrigens seit Jänner 2007 neu-, so kann man diesen entnehmen, dass bei den Gebietskrankenkassen beispielsweise eine Ein-Flächen-Füllung mit 15,20 Euro zu Buche schlägt, eine Zahnsteinentfernung mit neun Euro und eine Wurzelspitzenresektion mit 106,40 Euro. Unter den zweiten großen Bereich, die Kieferorthopädie, fallen vor allem die Zahnspangen. Hier gibt es vor allem Zuzahlungen von den Kassen - der Patient muss auch in die eigene Tasche greifen. Besonderes Detail am Rande: Die Krankenkassen zahlen nur bei Behandlung auf Basis abnehmbarer Geräte, wie sie beispielsweise bei Kindern üblich sind. Die Behandlung bei Erwachsenen erfolgt fast immer über festsitzende Kieferorthopädie- und in diesem Fall kriegen Sie von der Sozialversicherung genau nichts refundiert. Erhält ein Erwachsener eine klassische abnehmbare Teenager-Zahnspange, kriegt er dasselbe zurück wie die Jugendlichen auch.

Beim dritten großen Bereich, dem Zahnersatz, werden in erster Linie nur Leistungen für abnehmbare Brücken erbracht. Für eine Kunststoffprothese als Dauerversorgung weist der Tarif 728 Euro auf, für die Reparatur derselben 52 Euro. „Festsitzende Implantate hingegen sind in der Regel zur Gänze Privatleistungen", so Jörg Krainhöfner, Kammeramtsdirektor der Österreichischen Zahnärztekammer. „Einige Kassen leisten allerdings auch dafür geringe Rückersätze, meistens 152,60 Euro. Nimmt ein Patient einen Wahlarzt in Anspruch, so refundieren die Kassen 80 Prozent dieser Tarife", erläutert Krainhöfner.